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Staatliche fÖrderung

Lassen Sie sich Ihre Vermögensbildung sponsern!

Im Bereich Wohneigentum und in der Altersabsicherung gibt es je zwei Modelle der staatlichen Förderung für Ihre Vermögensbildung. Gerne machen wir Ihnen dazu ein individuelles Angebot.

Bei dem Wohneigentum haben Sie die Möglichkeit einen Wohn-Riester-Vertrag abzuschließen. Die Eigenheimrente (auch "Wohn-Riester") ist die Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage. Das Ziel ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern.

Die zweite Möglichkeit der geförderten Vermögensbildung ist der Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien, die mit Sonderabschreibungen (§ 7h, § 7i) attraktive Steuervorteile ergeben. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite lifestylewohneigentum/denkmalschutz.

Im Bereich der Altersabsicherung haben Sie die Wahl zwischen der Riester-Rente und der Rürup-Rente. Vereinfacht ausgedrückt eignet sich die Rieser-Rente für Angestellte und die Rürup-Rente für Selbstständige. Die genauen Vorteile erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 


 

 

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August 2010
Herr Lüder zum Thema Baudenkmäler


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